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   VGH Bayern, 24.10.2013 - 10 CE 13.1949   

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https://dejure.org/2013,34042
VGH Bayern, 24.10.2013 - 10 CE 13.1949 (https://dejure.org/2013,34042)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2013 - 10 CE 13.1949 (https://dejure.org/2013,34042)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 10 CE 13.1949 (https://dejure.org/2013,34042)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 10 CE 13.1949
    Auch hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2013 (Vf. 10-VII-12 u.a. - juris) überzeugend dargelegt, dass es sich insoweit um zur Erreichung des besonders wichtigen Gemeinwohlziels der Verhinderung und Bekämpfung der Spielsucht geeignete, erforderliche und auch im engeren Sinn verhältnismäßige Grundrechtsbeeinträchtigungen handelt.
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1416

    Glücksspielrecht: Übergangsregelungen für Spielhallen verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 10 CE 13.1949
    Im Übrigen hat der Senat inzwischen mehrfach entschieden, dass speziell die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV verfassungsgemäß ist (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - juris; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 -).
  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477

    Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 10 CE 13.1949
    Im Übrigen hat der Senat inzwischen mehrfach entschieden, dass speziell die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV verfassungsgemäß ist (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - juris; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 -).
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1414

    Auch mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in §

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2013 - 10 CE 13.1949
    Im Übrigen hat der Senat inzwischen mehrfach entschieden, dass speziell die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV verfassungsgemäß ist (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - juris; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 -).
  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01207

    (kein) Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 24 GlüStV

    Mit Beschluss vom 24. Oktober 2013 (AN 10 CE 13.1949) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurück.

    Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2013 (10 CE 13.1949) bestätigt und zutreffender Weise darauf hingewiesen, dass im Übrigen die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen im § 29 Abs. 4 Sätze 2 und 3 GlüStV im vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist, da die Klägerin gerade nicht die Feststellung, dass sie ihre Spielhallen auch über die ihr gewährte einjährige Übergangsfrist hinaus ohne glückspielrechtliche Erlaubnis weiter betreiben darf, begehrt, sondern ausdrücklich die Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis beantragt hat und diesen Antrag mit der Klage weiter verfolgt.

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966

    Untersagungsverfügung für drei Spielhallen in einem Gebäudekomplex; Neue

    Der Senat hat inzwischen mehrfach entschieden, dass speziell die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV verfassungsgemäß ist (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - juris; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris; B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - B.v. 24.10.2008 - 10 CE 13.1949 -) und zwar sowohl bezüglich der Rückwirkung der gesetzlichen Regelung auf bereits bestehende Spielhallen als auch bezüglich des Stichtags.
  • VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 1 S 13.599

    Glücksspielrecht

    Nach derzeitiger Auffassung des Gerichts bestehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12, Vf. 11-VII-12, Vf. 12-VII-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - NVwZ 2014, 141) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - ZfWG 2013, 423; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477; B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008; B.v. 24.10.2008 - 10 CE 13.1949; B.v. 29.11.2013 - 10 CS 13.1966 - juris) auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV und zwar sowohl in Bezug auf die Rückwirkung der gesetzlichen Regelung auf bereits bestehende Spielhallen als auch bezüglich des Stichtags.
  • VG München, 17.12.2013 - M 16 K 12.6396

    Spielhalle; Mindestabstand; glücksspielrechtliche Erlaubnis; gewerberechtliche

    Soweit sich die Klägerin auf die Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsfreiheit, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) oder Art. 12 Abs. 1 GG (Berufs-/Gewerbefreiheit) bezieht, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass die auf Spielhallen bezogenen Neuregelungen der §§ 24 bis 26 GlüStV nicht gegen die genannten Grundrechte verstoßen, weil sie nicht in unverhältnismäßiger Weise in den Schutzbereich dieser Grundrechte eingreifen (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1802 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris; B.v. 7.10.2013 - 10 CS 13.1715 - juris; B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - juris; B.v. 24.10.2013 - 10 CE 13.1949 - juris).
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